Winterdienst

 

Als Grundstückseigentümer haben Sie eine Räum- und Streupflicht.

Diese gilt nicht nur für Gehwege, sondern auch für Parkplätze, Zugänge zu Tiefgaragen und andere begehbare große Flächen. Auch wenn ein Verstoß gegen diese Pflicht in Niedersachen derzeit nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, so können Unfälle schnell mehrere tausend Euro Schmerzensgeld kosten.

Wir übernehmen diese Arbeit für Sie und sorgen für gestreute und geräumte Flächen.

Vereinbaren Sie noch heute über unser Kontaktformular einen Termin für ein individuelles Angebot.

Hier finden Sie uns

WieBa Objektbetreuung
Maschweg 11
29342 Wienhausen

 

Kontakt

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